+49 (0) 511 / 679 997 0 info@aav-arbeitsschutz.de

Kennzeichnung von Masken welche gegen Partikel schützen.  Kennzeichnung FF (Filtering Facemask) vor dem P1, P2, P3 weist auf Einwegmasken. Hierbei wird der Durchlassgrad des Filtermaterials angegeben (wie gut werden Partikel aus der Atemluft entfernt?).

  • FFP1: Durchlassgrad 20% bei festen und flüssigen Partikeln
  • FFP2: Durchlassgrad 6% bei festen und flüssigen Partikeln
  • FFP3: Durchlassgrad 3% bei festen und 1% bei flüssigen Partikeln

Die Kennzeichnung D nach dem P1, P2, P3 steht für erhöhte Schadstoffaufnahme (nach Dolomittest) und niedrigere Einatemwiderstände als bei herkömmlichen Einwegmasken oder Wechselfiltern, d. h. mehr Komfort im Gebrauch.

Kennzeichnung R (wiederverwendbar, reusable) bzw. NR (nicht wiederverwendbar, non reusable)

Partikelmasken schützen nicht gegen Gase und Dämpfe! Bei solchen Gefahren müssen Sie immer eine Halb- oder Vollmaske mit dem geeigneten Schutzfilter tragen. Wir beraten Sie gerne!

Gefahrenanalyse Atemschutz

Wenn sich durch organisatorische Maßnahmen in den Arbeitsabläufen die Gefahr des Einatmens von Schadstoffen in der Atemluft nicht vermeiden lässt, muss wirksamer Atemschutz von der gefährdeten Person getragen werden. Der Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft muss mindestens 17 – 19 Volumen-% betragen. Die Art aller der Person ausgesetzten Gefahrstoffe, deren Aggregatzustand (z. B. fest, flüssig, gasförmig) und deren Einsatzbedingungen müssen ermittelt werden. Veränderungen wie z. B. die Umgangstemperaturen und Drucke können deutlich die Schutzwirkung des angewendeten Systems beeinflussen.

Weitere Raum- und Umgebungsbedingungen können die Auswahl der Schutzmaßnahmen beeinflussen, z. B. Arbeiten in geschlossenen Räumen ohne Absaugung, Arbeiten in Kesseln oder Behältern sowie Zwangsbelüftung.

Auswahlmaßnahmen können betreffen:

  • Einwegmasken bei kurzen Tragezeiten oder häufig wechselndem Personal
  • Mehrwegmasken bei längeren Tragezeiten oder festem Personal
  • Anwendung von Gebläseatemschutz-Systemen bei längeren Tragezeiten
  • Abstimmung mit der restlichen PSA, z. B. beim Tragen von Chemikalienschutzoveralls

Einteilung der Schadstoffarten

Partikel (fest und flüssig):

  • Trockene Stäube (z. B. Fasern wie Asbest, Feinstäube, Rauche)
  • Feuchtigkeitsreaktive (hygroskopische) Stäube, (z. B. Salze), Sporen, Keime, Aerosole (z.B. Sprühnebel), Bakterien, Enzyme, Viren

Gase und Dämpfe:

  • Frei schwebende Moleküle
  • Wasserlösliche, fettlösliche, saure und basische Gase und Dämpfe (z. B. Lösungsmittel)

Die Lungengängigkeit ist abhängig von der Partikelgröße.

Die Gefährlichkeit von Partikeln liegt in der Lungengängigkeit. Lungengängiger Feinstaub und ultrafeine Partikel, sind für den Menschen am gefährlichsten. Neben der chemischen Zusammensetzung sind daher vor allem die Größe und die Form entscheidend. Hiervon ist abhängig, wie weit die Partikel in den Atemtrakt eindringen und welche Reaktionen sie dort bewirken. Je kleiner die schwebenden Partikel in der Atemluft sind, desto tiefer dringen sie in die Lungen vor, ggf. sogar bis zur Blutbahn und üben dort ihre schädigende Wirkung aus, selbst noch bei geringsten Feinstaubkonzentrationen.

Feinstäube werden in drei Kategorien eingeteilt:

  • Inhalierbarer Feinstaub: Durchmesser < 10 μm*
  • Lungengängiger Feinstaub: Durchmesser < 2,5 μm*
  • Ultrafeine Partikel: Durchmesser < 0,1 μm*

*μm = Mikrometer, entspricht einem tausendstel Millimeter

Arbeitsschutzgesetzgebung und Verordnungen

EN-Normen wie z. B. EN 149, 143, 14387 etc., BGR 190 etc müssen erfüllt werden.

Weitere ausführliche Informationen zu Atemschutz finden Sie auch hier in der 3M Arbeitsschutzfibel.